Zuschüsse

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Förderberatung Anfragen

Was sind Zuschüsse?

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Was sind Zuschüsse?

Zuschüsse sind per Definition nicht rückzahlbare Zuwendungen ohne direkte Gegenleistung und sind damit auch die beliebteste Förderart. Existenzgründer, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Unternehmen werden von der öffentlichen Hand mit Zuschüssen unterstützt. Erfreulicherweise ist das Angebot sehr umfangreich. Gleichzeitig ist für viele Unternehmer aber schwer durchschaubar, welche Zuschüsse sie wo und wie beantragen können.

Die Zuschussförderung erfolgt über alle Förderbereiche und -anlässe hinweg. Es gibt derzeit ca. 830 Zuschussrichtlinien für deutsche Unternehmen. Der Gründungszuschuss, Beratungszuschüsse, das Exist-Gründerstipendium oder Investitionskostenzuschüsse zählen zu den bekanntesten Zuschüssen. Wir informieren Sie gerne, welche Zuschüsse Ihnen zustehen.

Wann macht eine Zuschussbeantragung Sinn?

Es sind immer Aufwand und Nutzen gegenüber zu stellen. Eine Antragstellung ist ein Zusatzaufwand. Je weniger Unterlagen im Unternehmen bereits vorhanden sind, weil Sie beispielsweise aus dem Bauch entscheiden, umso mehr Arbeiten fallen im Rahmen einer Antragstellung an. Eine Beantragung macht genau dann Sinn, wenn die Möglichkeit besteht, das Vorhaben (Projekt) in einer Richtlinie „unterzubekommen“.

Wie hoch ist die Förderung?

Es sind Zuschüsse bis zu 90 Prozent möglich, wobei der gängige Anteil bei 30 bis 50 Prozent liegen wird. Besonders ist die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Förderung zu erwähnen. Die Bemessungsgrundlage kann bei der Berücksichtigung von Pauschalaufschlägen wesentlich größer sein, als die tatsächlichen Kosten. Wenn Sie beispielsweise einen Aufschlag von 80 Prozent auf Kosten erreichen, dann werden nicht 50 von 100 Prozent, sondern 50 von 180 Prozent gefördert. Somit steigt der tatsächliche Zuschussanteil von 50 auf 90 Prozent.

Steuerbefreite Zuschüsse

Die meisten Zuschüsse unterliegen nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt, sie sind also steuerbefreit und müssen daher nicht als Betriebseinnahme angegeben werden. Sofern die Gelder auf das betriebliche Konto gezahlt werden, können die Beträge als Privateinlage betrachtet werden. Sie werden also behandelt, als wären sie privat von einem eigenen Vermögen auf das Geschäftskonto eingezahlt worden.

Informationen zu den Zuschüssen

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Ziel ist es, über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.

Über GRW werden gewerbliche Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie Regional- und Cluster-managementvorhaben gefördert.

Schwerpunkte sind:

  • Schaffung neuer oder Sicherung vorhandener wettbewerbsfähiger Dauerarbeits- und Ausbildungsplätze,
  • Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen und Erhöhung des Gesamteinkommens,
  • Erweiterung und Modernisierung des unternehmerischen Kapitalstocks.

Antragsvoraussetzungen

  • Die Investitionsvorhaben müssen in GRW-Fördergebieten stattfinden.
  • Förderregeln, -sätze u. -gebiet unterliegen den beihilferechtlichen Bestimmungen der EU-Kommission.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die betrieblichen Investitionen in den Fördergebieten vornehmen.

Was  wird gefördert?

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Neuansiedlung),
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (nur für KMU),
  • Diversifizierung der Tätigkeit, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben im produzierenden Gewerbe, die zum Ziel haben

  • Produktionsprozess und –verfahren auf energieeffiziente Technologien umzustellen,
  • Abwärme aus dem Produktionsprozess innerhalb des Unternehmens zu nutzen,
  • den Produktionsprozess anderweitig energetisch zu optimieren.

Art und Umfang der Förderung:

  • bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss
  • innerhalb von 36 Monaten können drei separate Maßnahmen gefördert werden, insgesamt maximal 1,5 Mio. EUR
  • Stichtag für Einreichung: jeweils am Quartalsende

Was wird gefördert?

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen.

Gefördert werden Vorhaben, die

  • zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen,
  • den Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen,
  • ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.

Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.

Art und Umfang der Förderung:

  • Die Förderquoten für Unternehmen betragen 25% bis 45% der zuwendungsfähigen Projektkosten, abhängig von Größe und Standort des Antragstellers.
  • Die zuwendungsfähigen Kosten für das Projekt liegen bei maximal 380.000 €.
  • Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bezogen auf die Kosten.
  • Zuwendungsfähige Projektkosten sind:
    • Personalkosten + Gemeinkostenzuschlag (100%)
    • FuE-Aufträge an Dritte
    • FuE-Aufträge an qualifizierte Forschungspartner

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben im produzierenden Gewerbe, die zum Ziel haben

  • Produktionsprozess und –verfahren auf energieeffiziente Technologien umzustellen,
  • Abwärme aus dem Produktionsprozess innerhalb des Unternehmens zu nutzen,
  • den Produktionsprozess anderweitig energetisch zu optimieren.

Bedingungen an das Investitionsvorhaben:

  • Investitionskosten mindestens 50.000 EUR
  • Endenergieeinsparungen von mindestens 5%
  • Mindestens 1 kg CO2 Einsparung pro Jahr pro investiertem EUR (das entspricht ca.
    • 1,7 kWh Einsparung pro Jahr pro investiertem EUR,
    • oder 0,2 W Energieeinsparung pro investiertem EUR)

Art und Umfang der Förderung

  • bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss
  • innerhalb von 36 Monaten können drei separate Maßnahmen gefördert werden, insgesamt maximal 1,5 Mio. EUR
  • Stichtag für Einreichung: jeweils am Quartalsende

Was wird gefördert?

Private Investoren (natürliche Personen oder Business-Angel-Gesellschaften), die sich an jungen Unternehmen beteiligen, werden bei Erwerb von Unternehmensanteilen durch

  1. nicht rückzahlbare steuerfreie Zuschüsse bei Kauf und (EWERBSZUSCHUSS)
  2. durch pauschale Erstattungen der Steuern auf Gewinne bei Veräußerung der Anteile (EXITZUSCHUSS) gefördert

Ziele:
– Zugang junger innovativer Unternehmen zu Wagniskapital verbessern
– bereits aktive Business Angels motivieren, vermehrt Wagniskapital zu investieren

Antragsvoraussetzungen

Bedingungen an das zu finanzierende Unternehmen:

  • KU (< 50 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme < 10 Mio. €) + nicht älter als 7 Jahre.
  • Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im EWR, mind. eine Zweigniederlassung in Deutschland
  • Wirtschaftlich aktiv

Bedingungen an den Investor:

  • natürliche Person mit Hauptwohnsitz im EWR, darf nicht mit Unternehmen verbunden sein
  • Anteile müssen bis mind. drei und max. zehn Jahre gehalten werden
  • Erwerb neuer Anteile (kein Erwerb durch Verkauf Anteile von Gesellschafter)
  • Beteiligungssumme muss mind. 10.000€ und max. 500.000€ hoch sein
  • Investitionsentscheidung auf Basis eines vorgelegten Businessplans

Art und Umfang der Förderung:

Umfang der Förderung für Erwerbszuschuss an den Investor:

  • Nicht rückzahlbarer steuerfreier Zuschuss bei Erwerb der Unternehmensanteile
  • 20% der Investitionssumme bei Anteilserwerb
  • Max. 100.000€ / p.a. pro Investor
  • Förderfähige Beteiligungen pro Investor sind auf max. 1 Mio. € in 3 Jahren begrenzt

Umfang der Förderung für Exitzuschuss an den Investor:

  • 25% des Gewinns aus der Veräußerung eines Anteils (Veräußerungsgewinn min. 2.000€)

Einreichungsfrist für Anträge: 31. Dezember 2020

KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)

Was wird gefördert?

Gefördert werden risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Im Fokus stehen FuE-Vorhaben mit materialwissenschaftlichen Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial. Es werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für folgende Anwendungsbereiche gefördert:

  • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
  • Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
  • Materialien für Information und Kommunikation
  • Materialien für die Energietechnik
  • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  • Materialien für Mobilität und Transport

Gesamtziel der Vorhaben sind neue Materialien bzw. Materialien mit erheblich verbesserten Eigenschaften, die z.B. durch Funktionalisierung bzw. Strukturierung erreicht werden.

Antragsvoraussetzungen

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Kommission sowie mittelständische Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten

Art und Umfang der Förderung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 50% der Projektkosten bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; bis zu 100% für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen.
Bewertungsstichtage:  15.04. und 15.10.

KMU-innovativ: Elektroniksysteme; Elektromobilität

Was wird gefördert?

Industrielle Forschungs‐ und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern

  • Elektroniksysteme für den Maschinen- und Anlagenbau, die Automatisierungstechnik, die Elektroindustrie, die IKT-Wirtschaft, die Medizintechnik, Automobilbau inklusive des automatisierten Fahrens
  • Elektromobilität: Fahrzeugkonzepte, Antriebssysteme, elektronische Fahrzeugkomponenten und -systeme (inklusive Leistungselektronik) funktionsintegrierte und/oder modulare Komponenten für die Elektromobilität)

Antragsvoraussetzungen

  • Einzelvorhaben oder Verbundprojekte unter Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Der Nutzen des Vorhabens sollte in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen
  • Es können sich auch mittelständische Unternehmen bis 1000 Mitarbeiter und 100 Mio.€ Umsatz beteiligen

Art und Umfang der Förderung

  • Bemessungsgrundlage für Unternehmen sind bis zu 50%, für Hochschulen und FuE‐Einrichtungen bis zu 100% der projektbezogenen Kosten.
  • Förderdauer bis zu drei Jahre in einem zweistufigen Verfahren
  • Termine für die Einreichung der Projektskizzen: 15.04 und 15.10 eines jeden Jahres

Gegenstand der Förderung

Bei „STEP up!“ handelt es sich um eine wettbewerbliche Ausschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Gefördert werden Investitionen in stromsparende Maßnahmen mit dem Ziel, Stromkosten zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen sowie die Verbreitung von Effizienztechnologien zu fördern. Das Sektor- und Technologie -offene Programm fördert die Investition von Unternehmen in hocheffiziente Technologien, welche sich ohne Förderung erst nach einem längeren Zeitraum rechnen würden.

Antragsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind jegliche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe welche in ihre Betriebsstätte in Deutschland investieren, sowie Contractoren.
Die wettbewerbliche Ausschreibung wird in zwei verschiedenen Formen durchgeführt:
  • Offene Ausschreibungen: Technologie- und Sektor- offen
  • Geschlossene Ausschreibung: „Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Rahmen von Contracting“
Zudem wird zwischen Einzel- und Sammelprojekten unterschieden.

Art und Umfang der Förderung

Halbjährliche Ausschreibungsrunden im Rahmen des von 2016 bis 2018 laufenden Pilotprojekts, die zweite Ausschreibung ist am 01.10.2016 gestartet und findet bis zum 31.01.2017 statt
Die Zuwendung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden.
Die Höhe der Zuwendungen beträgt bis zu 30% der Investitionsmehrkosten, welche durch den Einsatz hocheffizienter Technologie verursacht werden.
Die Fördersumme muss bei Einzelprojekten zwischen 30.000 € und 1,5 Mio. € liegen.

Gegenstand der Förderung

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und für Forschungseinrichtungen, die mit diesen zusammenarbeiten.

Gefördert werden Vorhaben, die

  • zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen,
  • den Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen,
  • ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.

Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.

Antragsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

  • mit Geschäftsbetrieb und FuE-Tätigkeit in Deutschland,
  • mit weniger als 250 Mitarbeitern (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen), die entweder max. Umsatz von 50 Mio. € erzielen oder deren Bilanzsumme sich auf max. 43 Mio. € beläuft,
  • mit weniger als 500 Mitarbeitern (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen), die jeweils entweder max. Umsatz von 50 Mio. € erzielen oder deren Bilanzsumme sich auf max. 43 Mio. € beläuft

Art und Umfang der Förderung

  • Die Förderquoten betragen 30-55% (Unternehmen), 100% (Forschungseinrichtungen) der zuwendungsfähigen Projektkosten, abhängig von Größe u. Standort des Antragstellers.
  • Die zuwendungsfähigen Kosten für das Projekt liegen bei maximal 380.000 €, Forschungseinrichtung 190.000 €.
  • Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bezogen auf die Kosten.
  • Zuwendungsfähige Projektkosten sind:
    • Personalkosten + Gemeinkostenzuschlag (75% bzw. 100%)
    • FuE-Aufträge an Dritte
    • FuE-Aufträge an qualifizierte Forschungspartner

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Variante Einzelprojekt (EP)

Gegenstand der Förderung

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen.

Gefördert werden Vorhaben, die

  • zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen,
  • den Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen,
  • ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.

Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.

Antragsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

  • mit Geschäftsbetrieb und FuE-Tätigkeit in Deutschland,
  • mit weniger als 250 Mitarbeitern (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen), die entweder max. Umsatz von 50 Mio. € erzielen oder deren Bilanzsumme sich auf max. 43 Mio. € beläuft,
  • mit weniger als 500 Mitarbeitern (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen), die jeweils entweder max. Umsatz von 50 Mio. € erzielen oder deren Bilanzsumme sich auf max. 43 Mio. € beläuft

Art und Umfang der Förderung

  • Die Förderquoten für Unternehmen betragen 25% bis 45% der zuwendungsfähigen Projektkosten, abhängig von Größe und Standort des Antragstellers.
  • Die zuwendungsfähigen Kosten für das Projekt liegen bei maximal 380.000 €.
  • Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bezogen auf die Kosten.
  • Zuwendungsfähige Projektkosten sind:
    • Personalkosten + Gemeinkostenzuschlag (100%)
    • FuE-Aufträge an Dritte
    • FuE-Aufträge an qualifizierte Forschungspartner

Was wird gefördert?

Es werden die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

KfW-Effizienzhaus:

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Heizungs-/Lüftungspaket:

Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz werden folgende Maßnahmenpakete gefördert.

  • Heizungspaket: Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung
  • Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle.

Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich. In diesem Fall beträgt die Zuschusshöhe 15 % Ihrer förderfähigen Kosten.

Einzelmaßnahmen:

Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, fördern wir auch Einzelmaßnahmen wie:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.

Außerdem fördern wir

  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

  • Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig.

Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden:

  • Mit dem Zuschuss unterstützen wir Sie auch, wenn Sie bestehende beheizte Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum umbauen.

Kauf von saniertem Wohnraum:

Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der energetischen Sanierung gefördert werden, wenn sie gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung oder
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen

sind.

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  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung oder
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen

sind.

Beim KfW-Wohneigentumsprogramm werden Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 50.000 Euro pro Vorhaben.

Im Einzelnen sind das:

Bei Bau:

  • Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
  • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
  • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Außenanlagen

Bei Kauf:

  • Kaufpreis
  • Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
  • Nebenkosten wie die Notar- oder Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer

Bei Schenkung oder Erbe:

  • Sanierungs- und Umbaukosten
  • Neubaukosten
  • Auszahlung der Miterben
  • Nebenkosten, zum Beispiel für den Notar und die Grundbucheintragung

Das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ fördert den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar

  • beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
  • beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).

Dieser KfW-Kredit unterstützt Sie auch bei der Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude.

Was wird gefördert?

  • eine Wohnimmobilie bauen oder
  • Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie oder
  • Contracting-Geber

Welche Anlässe werden besonders bezuschusst?

  • Existenzgründung

  • Existenzaufbau

  • Betriebsgründung

  • Betriebserweiterung

  • Beteiligung an Unternehmen

  • Kooperation (++)
  • Innovation (++)

  • Erwerb von Maschinen und Geräten

  • Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (++)

  • Umweltschutzmaßnahmen

  • Forschung und Entwicklung (FuE) (++)

  • Unternehmensberatung (++)

  • Schulungsmaßnahmen (++)

  • Export

  • Ausländische Kapitalanlagen

  • Messeunterstützung (++)

  • Internationale Projekte (++)

  • Konsolidierung

Die mit (++) markierten Förderanlässe werden überwiegend mit Zuschüssen gefördert.

Kontaktmöglichkeiten

Anschrift

  • Federmann Unternehmensberatung GbR
    Lilienthalstr. 84-86
    67435 Neustadt

Kontaktmöglichkeiten

  • info@federmann-consulting.de

  • +49 (0) 6321 / 9545-117

  • +49 (0) 163 / 6273727

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