Förderdarlehen

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Förderberatung Anfragen

Was sind Förderdarlehen?

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Was sind Förderdarlehen?

„Ohne Investitionen, stoppt der Motor.“

Das zinsgünstige Darlehen ist ein ergänzendes Mittel in der Förderung von Unternehmen. Der Vorteil des zinsgünstigen Darlehens liegt zum einen in der günstigen Kondition für langfristige Finanzierungen und zum anderen in der Möglichkeit der sofortigen Tilgung ohne Zusatzkosten.

Wer jedoch einen Förderkredit erhalten will, muss dafür kämpfen. Den Antrag auf einen Förderkredit sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Immerhin beträgt die Ablehnungsquoten bis zu 85 % aller Kreditanträge für Gründer und kleine Unternehmen. Förderdarlehen sind eine attraktive Alternative zum klassischen Bankkredit. Doch die meisten Mittelständler nutzen das Potenzial der Fördertöpfe kaum aus. Wer sucht, wird belohnt – neben einem günstigen Zins versprechen die Darlehen weitere Vorteile und wir zeigen Ihnen welche Möglichkeiten auf Sie warten.

Wo gibt es Förderdarlehen?

Förderkredite werden von Förderbanken vergeben. Die bekannteste dieser Förderbanken ist die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Vielen Gründern und bestehenden Unternehmen ist dagegen nicht bekannt, dass die KFW nicht die einzige interessante Adresse für einen Förderkredit ist.

Während die KFW auf Bundesebene agiert, findet sich in jedem Bundesland mindestens eine weitere Förderbank, die vielleicht für Sie in Frage kommt. Oft haben die Förderbanken der Bundesländer sogar attraktivere Förderkredite als die KFW. Wir helfen Ihnen das richtige Darlehen zu finden.

Hausbankprinzip und Antrag

Auch wenn Förderbanken wie die KFW oder eine Landesförderbank für Förderkredite verantwortlich sind, kommt im Regelfall das so genannte „Hausbankprinzip“ zur Anwendung.

Das Hausbankprinzip besagt, dass die Antragstellung nicht etwa bei der Förderbank erfolgt, sondern bei einer ganz normalen Geschäftsbank. Meist stellen Sie den Antrag auf einen Förderkredit also gar nicht direkt bei der KFW oder der IBB, sondern bei einer Sparkasse, bei einer Volksbank oder bei Ihrer sonstigen Hausbank. Nur in seltenen Ausnahmefällen können Sie einen Antrag auf einen Förderkredit direkt bei einer Förderbank stellen.

Rating u. Prüfung

Hausbankprinzip bedeutet auch: Mindestens zwei Banken prüfen Ihr Vorhaben. Unter Umständen möchten oder müssen Sie aber im Vorfeld auch mit mehr als einer Geschäftsbank sprechen.

Um einen vollständigen Antrag abgeben zu können, brauchen Sie in jedem Fall einen sehr gut ausgearbeiteten Businessplan.

Zunächst prüft Ihre Geschäftsbank Ihr Vorhaben und einige andere Kriterien. Die Bewertung Ihrer Sache durch die Geschäftsbank heißt „Rating“. Erst wenn diese Bewertung gut genug ausfällt, werden Ihre Unterlagen zur Förderbank weitergeleitet.

Auch die Förderbank prüft dann alles noch einmal. In seltenen Fällen kann es sogar passieren, dass die Geschäftsbank Ihr Vorhaben für „gut“ befunden hat, die Förderbank es aber trotzdem ablehnt.

KfW Förderprogramme

Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld erhalten Sie bis zu 100.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Das Besondere: Da die KfW 80 % des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank übernimmt, erhalten Sie den Kredit in der Regel umso leichter.

Was wird gefördert?

  • Investitionen
    • Anschaffung von Anlagen
    • Maschinen
    • Computer
    • Grundstücke und Gebäude
    • Baukosten
    • Einrichtungsgegenstände
    • Firmenfahrzeuge
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
    • Software
  • Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
    • liquide Mittel
    • Material- und Warenlager
    • Personalkosten
    • Mieten
    • Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
    • Messeteilnahme
    • Beratungskosten
  • Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer, auch Freiberufler
  • Unternehmensnachfolger
  • junge Unternehmen

Sie erhalten die Förderung, wenn Sie:

  • ein Unternehmen gründen
  • ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
  • sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
  • ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen
  • ein Unternehmen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb führen möchten

Mit dem ERP-Gründerkredit – Universell werden alle Formen der Existenzgründung in Deutschland oder im Ausland, auch im Nebenerwerb oder eine erneute Gründung gefördert. Die Kredithöhe beträgt bis zu 25 Mio. Euro, um ein Unternehmen einzurichten oder zu übernehmen und innerhalb der ersten 5 Jahre zu festigen. Dazu zählt auch die Aufstockung einer tätigen Beteiligung.

Was wird gefördert?

  • Investitionen, z. B.
    • Anlagen und Maschinen
    • Grundstücke und Gebäude
    • Baukosten
    • Einrichtungsgegenstände
    • Firmenfahrzeuge
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
    • Software
  • Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
    • Liquide Mittel
    • Material- und Warenlager
    • Personalkosten
    • Mieten
    • Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
    • Messeteilnahme
    • Beratungskosten

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
  • Freiberufler
  • Junge mittelständische Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt tätig sind
  • Für Investitionen im Ausland: auch Tochtergesellschaften solcher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Mit dem ERP-Innovationsprogramm werden langfristig marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in Deutschland gefördert.

Im Fokus: Vorhaben, die für Ihr eigenes Unternehmen innovativ sind – was bei Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen häufig zutrifft. Es muss sich nicht zwingend um hochgradige und technologisch herausragende Innovationen handeln.

Die Voraussetzung: Sie führen Forschung und Entwicklung überwiegend mit eigenem Personal durch oder beteiligen sich wesentlich durch einen eigenen innovativen Beitrag.

Was wird gefördert?

  • Personalkosten
  • Reise-, Material- und EDV-Kosten
  • Einzelkosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste (externe Kosten)
  • Investitionskosten, die für das Vorhaben anfallen (einschließlich anteiliger Abschreibungen für den Forschungs- und Entwicklungszeitraum)
  • Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung (einschließlich der Kosten für Testreihen)
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Gemeinkosten

Gefördert werden Kosten, die innerhalb von 2 Jahren nach Ihrer Antragstellung anfallen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.
  • Die Höchstgrenze für den Gruppenumsatz beträgt 500 Mio. Euro.
  • Unternehmen müssen sich mehrheitlich in privatem Besitz befinden.

Mit dem ERP-Kapital für Gründung erhalten Sie bis zu 500.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben.

Was wird gefördert?

  • Investitionen
    • Anschaffung von Anlagen
    • Maschinen
    • Computer
    • Grundstücke und Gebäude
    • Baukosten
    • Einrichtungsgegenstände
    • Firmenfahrzeuge
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
  • Material- und Warenlager (in der Regel nur Erstausstattung)
  • erste Messeteilnahme
  • Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer (auch Freiberufler)
  • Unternehmensnachfolger
  • junge Unternehmen

Mit dem ERP-Regionalförderprogramm werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in strukturschwachen Regionen Deutschlands gefördert. Dazu zählen Neu- und Erweiterungsinvestitionen, Investitionen in die Produktion zuvor nicht hergestellter Produkte sowie in eine grundlegende Umstrukturierung des Produktionsprozesses oder von Dienstleistungsabläufen.

Was wird gefördert?

  • Grundstücke und Gebäude
  • Gewerbliche Baukosten
  • Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und Einrichtungen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Aktivierungsfähige immaterielle Vermögenswerte, z. B. Lizenzen und Patente

Wer wird gefördert?

  • In – und ausländische KMU, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind
  • Freiberufler
  • Für die Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien: Privatpersonen, Freiberufler und KMU unabhängig von der Dauer der aktiven Geschäftstätigkeit

Was wird gefördert?

Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit gefördert, wenn Sie damit:

  • Material und Ressourcen einsparen
  • Luftverschmutzungen, Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen vermindern oder vermeiden
  • Abfall vermeiden, behandeln und verwerten
  • Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden
  • Boden und Grundwasser schützen
  • Altlasten bzw. Flächen sanieren
  • Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge anschaffen
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff errichten

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
  • Freiberufler
  • Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
  • Public Private Partnership-Modelle
  • Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Für Unternehmen und Unternehmer die mindestens 5 Jahre am Markt sind, erhalten Sie bis zu 25 Mio. Euro Investitions- und Betriebsmittelkredit, sowie langfristig günstige Zinsen bis zu 20 Jahren.

Was wird gefördert?

Gefördert wird alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Investitionen
    • Anschaffung von Anlagen
    • Maschinen
    • Grundstücke und Gebäude
    • Baukosten
    • Einrichtungsgegenstände
    • Firmenfahrzeuge
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
    • Software und Computer
    • Auf- und Ausbau von Breitbandnetzen
  • Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
  • Warenlager
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen
  • Leasing

Wer wird gefördert?

  • in- und ausländische Unternehmen sowie Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind
  • Privatpersonen
  • für Investitionen im Ausland zusätzlich: Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Der Gruppenumsatz von Unternehmen darf 500 Mio. Euro nicht überschreiten.

Für junge Unternehmen besteht die Möglichkeit eines Unternehmerkredit Plus, mit bis zu 7,5 Mio. Euro Investitions- und Betriebsmittelkredit und einer günstigen Finanzierung für eine Laufzeit von 10 Jahren.

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager

Wer wird gefördert?

  • innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die von mindestens 2 Geschäftsjahren aussagefähige Jahresabschlussunterlagen vorweisen können

Was wird gefördert?

Gefördert werden Neubau, der Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes, im Einzelnen:

Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die einen der folgenden Effizienzhausstandards für Bestandsgebäude erreichen:

  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 100
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal

Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

  • Wärmedämmung
  • Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore, Ladestellen
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung
  • Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
  • Beleuchtung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation

Neubau energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude, die einen der folgenden Effizienzhausstandards für Neubauten erreichen:

  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 70

Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme z.B. Nebenarbeiten, Planungskosten und Energiemanagementsysteme

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an gewerblichen Nichtwohngebäuden erbringen
  • Freiberuflich Tätige.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und im Ausland.

  • Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erzielen (Einstiegsstandard). Sind es mindestens 30 %, fördern wir dies als Premiumstandard.Einige Beispiele für Maßnahmen:
    • Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
    • Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
    • Elektrische Antriebe und Pumpen
    • Prozesswärme
    • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
    • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse
    • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
    • Informations- und Kommunikationstechnik
    • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 % führen (Einstiegsstandard), gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre. Sind es mindestens 30 %, fördern wir dies als Premiumstandard.
  • Bei Neuinvestitionen ist die Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt maßgeblich.

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen erbringen
  • Freiberuflich Tätige
  • Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Kontaktmöglichkeiten

Anschrift

  • Federmann Unternehmensberatung GbR
    Lilienthalstr. 84-86
    67435 Neustadt

Kontaktmöglichkeiten

  • info@federmann-consulting.de

  • +49 (0) 6321 / 9545-117

  • +49 (0) 163 / 6273727

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