AGB der Federmann Unternehmensberatung (im Folgenden Federmann UB genannt)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten für alle Verträge zwischen der Federmann UB und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich
vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Sie gelten ebenso zwischen den Kooperationspartnern der Federmann UB wie z.B. Projektingenieure, Förderberater usw. und ihren
Auftraggebern.
1. Umfang und Ausführung des Auftrages
Für den Umfang der durch die Federmann UB zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
Die Federmann UB legt die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben wie z.B. Projekt- und Unternehmensdaten, als richtig zugrunde, soweit der Auftrag nicht ausdrücklich auf die Prüfung dieser Unterlagen gerichtet ist. Soweit die Federmann UB Unrichtigkeiten feststellt, ist sie verpflichtet, darauf hinzuweisen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenden Unterlagen und Zahlen gehört nur dann zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Projektträgern, Ministerien oder sonstigen Stellen dar. Die Federmann UB übernimmt keine rechtliche und / oder steuerliche Beratung. Wird die Federmann UB beauftragt, mit möglichen Kooperationspartnern des Auftraggebers im Rahmen des erteilten Auftrages zu verhandeln, tut sie dies als bevollmächtigte Vertreterin des Auftraggebers.
2. Geheimhaltungspflicht
Die Federmann UB ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet sie schriftlich von dieser Verpflichtung.
Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers gegenüber Projektträgern, Ministerien usw. in Form von Förderanträgen zwingend erforderlich ist.
Die Federmann UB darf Berichte, Projektskizzen, Förderanträge und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit nur mit Einwilligung des Auftraggebers an Dritte aushändigen. Im Gegenzug darf der Auftraggeber die vorher genannten Dokumente nicht an Dritte oder Wettbewerber der Federmann UB weitergeben.
3. Wettbewerbsklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, weitere in Anspruch genommene Fördermittelberater bzw. Wettbewerber der Federmann UB und deren erstellte Dokumente inkl. der bereits kontaktierten Projektträger, Ministerien usw. aufzulisten und zu benennen.
4. Datenschutz
Der Auftraggeber willigt ein, dass die Federmann UB die ihr vom Auftraggeber übermittelten Daten bezogen auf Personen, Projekt(e) und Unternehmen im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Auftrags erhebt, nutzt und verarbeitet. Der Auftraggeber willigt ein, dass die Federmann UB im erforderlichen Umfang Daten, die ihr vom Auftraggeber übermittelt werden, an Vertragspartner wie z.B. Projektingenieure weiterleitet, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Federmann UB die Daten des Auftraggebers mittels elektronischer Datenverarbeitung (EDV) speichert. Die Federmann UB wird bei der Speicherung und bei der Verarbeitung der gespeicherten Daten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Danach ist die Datenverarbeitung und Datennutzung zulässig, wenn das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dieses erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt.
Die Federmann UB verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen (Hardware und Software), nach dem aktuellen Stand der Technik, sicherzustellen, dass nur dazu Berechtigte auf die bei ihr gespeicherten und verarbeiteten Daten Zugriff haben.
5. Haftung Auftraggeber
Bei fehlerhaften Angaben, die das Scheitern des Förderprojekts verursachen, ist der Auftraggeber der Federmann UB gegenüber schadenersatzpflichtig.
6. Haftung Federmann UB
Die Federmann UB haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden ihrer Kooperationspartner im Rahmen des von ihr durchgeführten Auftrages, soweit das Verschulden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Im Übrigen haften die Federmann UB sowie ihre Kooperationspartner nur für voraussehbare Schäden, die durch die Verletzung essenzieller Vertragspflichten verursacht werden.
Des Weiteren ist die Haftung der Federmann UB, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf das 1-fache der ihr zustehenden Bearbeitungsgebühr beschränkt. Im gesetzlich zulässigen Umfang wird die Haftung der Federmann UB ausgeschlossen.
Soweit der Auftraggeber nach durchgeführter Beratung (= Beantragung und Beschaffung der Fördermittel) das Beratungsergebnis in eigene geschäftliche Entscheidungen
umsetzt, haftet die Federmann UB nicht für diese Entscheidung. Die Federmann UB haftet auch nicht für den geschäftlichen Erfolg des Auftraggebers. Wird die Federmann UB beauftragt, dem Auftraggeber bei der Umsetzung des Beratungsergebnisses behilflich zu sein, handelt die Federmann UB im Auftrag und auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
7. Garantieansprüche
Es wird keine Garantie auf den Erhalt der durch die Federmann UB beantragten Fördermittel gegeben. Eine Haftung seitens der Federmann UB und ihrer Kooperationspartner ist diesbezüglich ausgeschlossen.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er der Federmann UB nach Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu über-geben, dass der Federmann UB eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Bis zum Versand des Förderantrages werden seitens des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Antragstellung ca. 14 Werktage benötigt. Dabei wird vorausgesetzt, dass die eigentliche Projektentwicklung wie z.B. die Ermittlung der Inhalte, Kosten, Termine sowie Auswahl und Festlegung der Projektteammitglieder bereits vor der Auftragsvergabe an die Federmann UB abgeschlossen war.
9. Bearbeitungsgebühren bei Forschungs-und Entwicklungsprojekten (FuE)
Nach positiver Förderfähigkeitsprüfung durch die Federmann UB bzw. positiver Prüfung der Projektskizze durch das Ministerium ist eine pauschale Antragsgebühr durch den Auftraggeber in Höhe von 2.500 € (zzgl. Umsatzsteuer) für die Erstellung der Projektskizzen, Antragsunterlagen und Begleitschreiben fällig.
Hierüber erstellt die Federmann UB dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnung.
10. Bearbeitungsgebühren und Kosten
Alle von der Federmann UB und ihren Kooperationspartnern genannten Gebühren sind Nettopreise, denen die Umsatzsteuer und evtl. anfallende Reise- und Übernachtungs-kosten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall explizit beauftragt werden, hinzugerechnet werden. Das Erstgespräch bzw. die Erstbegutachtung der möglichen Förderprojekte beim Auftraggeber ist grundsätzlich gebührenfrei. Sollte sich der Auftraggeber für das Angebot der Federmann UB entscheiden, so ist eine Auftragserteilung notwendig.
Fördermittelrecherchen werden für ein Honorar in Höhe von 250 € erstellt. Sollte es anschließend zu einer Beauftragung kommen, wird das Honorar damit verrechnet.
Ein erfolgsabhängiges Honorar in Höhe von 10% bezogen auf die in den Zuwendungsbescheiden verbindliche, durch die jeweilige vom Ministerium genannte Gesamtzuwendungshöhe, jedoch mindestens 1.000 €, zzgl. Umsatzsteuer, wird im Erfolgsfall nach Erhalt des Zuwendungsbescheides fällig. Für weitere Dienstleistungen, wie die Erstellung der für die Auszahlung der bewilligten Fördersumme erforderlichen Unterlagen werden 5% bezogen auf die im Zuwendungsbescheid genannte Gesamtzuwendungshöhe berechnet.
Bei FuE-Einzelprojekten wird ein erfolgsabhängiges Honorar in Höhe von 15% und bei FuE-Kooperationsprojekten in Höhe von 20% bezogen auf die in den Zuwendungsbescheiden verbindliche, durch die jeweilige vom Ministerium genannte Gesamtzuwendungshöhe zzgl. Umsatzsteuer, nach Erhalt des Zuwendungsbescheides fällig.
Die Honorare stellt die Federmann UB dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung.
Sollten zusätzliche Leistungen der Federmann UB im Hin-blick auf die eigentliche Projektentwicklung notwendig sein, so berechnet die Federmann UB aufwandsabhängige Stundensätze in Höhe von 250 € zzgl. km-Geld in Höhe von 0,6 € / km. Diese zusätzlichen Leistungen durch die Federmann UB sind nur dann abrechnungsfähig, wenn der Auftraggeber hierüber einen gesonderten schriftlichen Auftrag erteilt hat.
Sollte der Auftraggeber seine Projektausrichtung ohne Ver-schulden der Federmann UB ändern und/oder neu beantragen, so werden die vorher genannten Stunden- und km-Sätze für die notwendige Neubearbeitung des Förderantrages auf Basis des Nachweises fällig. Wird das geplante Förderprojekt durch den Auftraggeber gestoppt oder nicht in geänderter Form weiterverfolgt oder wird die Beantragung der Fördergelder durch den Auftraggeber verzögert, was zum Projektabbruch oder zur Ablehnung des Zuwendungsbescheides führt, so wird das komplette Honorar in Höhe von 10% für den ursprünglich erwarteten Zuschuss bzw. mindestens 1.000 € zzgl. Umsatzsteuer sofort fällig.
11. Zahlungsbedingungen
Soweit keine anderen Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart sind, sind alle Rechnungsbeträge ohne Abzug vom Auftraggeber mit einem Zahlungsziel von 14 Kalendertagen für die Antragsgebühr bzw. das Honorar nach Rechnungs-erhalt zu zahlen.
12. Beendigung des Auftrages
Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so berechnet sich der Vergütungsanspruch der Federmann UB nach dem bis dahin erfüllten Teil des Gesamtauftrages.
13. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Gerichtsstand ist Neustadt an der Weinstraße.
14. Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist alsbald durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.
Neustadt, im März 2023
Federmann Unternehmensberatung
Lilienthalstr. 84-86, D-67434 Neustadt a. d. Weinstraße