{"id":1,"count":0,"description":"AGB der Federmann Unternehmensberatung (im Folgenden Federmann UB genannt)\r\nDie folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen AGB gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge zwischen der Federmann UB und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdr\u00fccklich schriftlich\r\nvereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Sie gelten ebenso zwischen den Kooperationspartnern der Federmann UB wie z.B. Projektingenieure, F\u00f6rderberater usw. und ihren\r\nAuftraggebern.\r\n1. Umfang und Ausf\u00fchrung des Auftrages\r\nF\u00fcr den Umfang der durch die Federmann UB zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag ma\u00dfgebend. Der Auftrag wird nach den Grunds\u00e4tzen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Berufsaus\u00fcbung ausgef\u00fchrt.\r\nDie Federmann UB legt die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben wie z.B. Projekt- und Unternehmensdaten, als richtig zugrunde, soweit der Auftrag nicht ausdr\u00fccklich auf die Pr\u00fcfung dieser Unterlagen gerichtet ist. Soweit die Federmann UB Unrichtigkeiten feststellt, ist sie verpflichtet, darauf hinzuweisen. Die Pr\u00fcfung der Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der \u00fcbergebenden Unterlagen und Zahlen geh\u00f6rt nur dann zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.\r\nDer Auftrag stellt keine Vollmacht f\u00fcr die Vertretung vor Beh\u00f6rden, Projekttr\u00e4gern, Ministerien oder sonstigen Stellen dar. Die Federmann UB \u00fcbernimmt keine rechtliche und \/ oder steuerliche Beratung. Wird die Federmann UB beauftragt, mit m\u00f6glichen Kooperationspartnern des Auftraggebers im Rahmen des erteilten Auftrages zu verhandeln, tut sie dies als bevollm\u00e4chtigte Vertreterin des Auftraggebers.\r\n2. Geheimhaltungspflicht\r\nDie Federmann UB ist verpflichtet, \u00fcber alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen gegen\u00fcber Dritten zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet sie schriftlich von dieser Verpflichtung.\r\nDie Geheimhaltungspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers gegen\u00fcber Projekttr\u00e4gern, Ministerien usw. in Form von F\u00f6rderantr\u00e4gen zwingend erforderlich ist.\r\nDie Federmann UB darf Berichte, Projektskizzen, F\u00f6rderantr\u00e4ge und sonstige schriftliche \u00c4u\u00dferungen \u00fcber die Ergebnisse ihrer T\u00e4tigkeit nur mit Einwilligung des Auftraggebers an Dritte aush\u00e4ndigen. Im Gegenzug darf der Auftraggeber die vorher genannten Dokumente nicht an Dritte oder Wettbewerber der Federmann UB weitergeben.\r\n3. Wettbewerbsklausel\r\nDer Auftraggeber verpflichtet sich, weitere in Anspruch genommene F\u00f6rdermittelberater bzw. Wettbewerber der Federmann UB und deren erstellte Dokumente inkl. der bereits kontaktierten Projekttr\u00e4ger, Ministerien usw. aufzulisten und zu benennen.\r\n4. Datenschutz\r\nDer Auftraggeber willigt ein, dass die Federmann UB die ihr vom Auftraggeber \u00fcbermittelten Daten bezogen auf Personen, Projekt(e) und Unternehmen im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Auftrags erhebt, nutzt und verarbeitet. Der Auftraggeber willigt ein, dass die Federmann UB im erforderlichen Umfang Daten, die ihr vom Auftraggeber \u00fcbermittelt werden, an Vertragspartner wie z.B. Projektingenieure weiterleitet, soweit dies zur Erf\u00fcllung des Auftrages notwendig ist.\r\nDem Auftraggeber ist bekannt, dass die Federmann UB die Daten des Auftraggebers mittels elektronischer Datenverarbeitung (EDV) speichert. Die Federmann UB wird bei der Speicherung und bei der Verarbeitung der gespeicherten Daten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Danach ist die Datenverarbeitung und Datennutzung zul\u00e4ssig, wenn das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dieses erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt.\r\nDie Federmann UB verpflichtet sich, durch geeignete Ma\u00dfnahmen (Hardware und Software), nach dem aktuellen Stand der Technik, sicherzustellen, dass nur dazu Berechtigte auf die bei ihr gespeicherten und verarbeiteten Daten Zugriff haben.\r\n5. Haftung Auftraggeber\r\nBei fehlerhaften Angaben, die das Scheitern des F\u00f6rderprojekts verursachen, ist der Auftraggeber der Federmann UB gegen\u00fcber schadenersatzpflichtig.\r\n6. Haftung Federmann UB\r\nDie Federmann UB haftet f\u00fcr eigenes Verschulden sowie f\u00fcr das Verschulden ihrer Kooperationspartner im Rahmen des von ihr durchgef\u00fchrten Auftrages, soweit das Verschulden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wurde.\r\nIm \u00dcbrigen haften die Federmann UB sowie ihre Kooperationspartner nur f\u00fcr voraussehbare Sch\u00e4den, die durch die Verletzung essenzieller Vertragspflichten verursacht werden.\r\nDes Weiteren ist die Haftung der Federmann UB, soweit dies gesetzlich zul\u00e4ssig ist, auf das 1-fache der ihr zustehenden Bearbeitungsgeb\u00fchr beschr\u00e4nkt. Im gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang wird die Haftung der Federmann UB ausgeschlossen.\r\nSoweit der Auftraggeber nach durchgef\u00fchrter Beratung (= Beantragung und Beschaffung der F\u00f6rdermittel) das Beratungsergebnis in eigene gesch\u00e4ftliche Entscheidungen\r\numsetzt, haftet die Federmann UB nicht f\u00fcr diese Entscheidung. Die Federmann UB haftet auch nicht f\u00fcr den gesch\u00e4ftlichen Erfolg des Auftraggebers. Wird die Federmann UB beauftragt, dem Auftraggeber bei der Umsetzung des Beratungsergebnisses behilflich zu sein, handelt die Federmann UB im Auftrag und auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.\r\n7. Garantieanspr\u00fcche\r\nEs wird keine Garantie auf den Erhalt der durch die Federmann UB beantragten F\u00f6rdermittel gegeben. Eine Haftung seitens der Federmann UB und ihrer Kooperationspartner ist diesbez\u00fcglich ausgeschlossen.\r\n8. Pflichten des Auftraggebers\r\nDer Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er der Federmann UB nach Aufforderung alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollst\u00e4ndig und so rechtzeitig zu \u00fcber-geben, dass der Federmann UB eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verf\u00fcgung steht. Bis zum Versand des F\u00f6rderantrages werden seitens des Auftraggebers f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Antragstellung ca. 14 Werktage ben\u00f6tigt. Dabei wird vorausgesetzt, dass die eigentliche Projektentwicklung wie z.B. die Ermittlung der Inhalte, Kosten, Termine sowie Auswahl und Festlegung der Projektteammitglieder bereits vor der Auftragsvergabe an die Federmann UB abgeschlossen war.\r\n9. Bearbeitungsgeb\u00fchren bei Forschungs-und Entwicklungsprojekten (FuE)\r\nNach positiver F\u00f6rderf\u00e4higkeitspr\u00fcfung durch die Federmann UB bzw. positiver Pr\u00fcfung der Projektskizze durch das Ministerium ist eine pauschale Antragsgeb\u00fchr durch den Auftraggeber in H\u00f6he von 2.500 \u20ac (zzgl. Umsatzsteuer) f\u00fcr die Erstellung der Projektskizzen, Antragsunterlagen und Begleitschreiben f\u00e4llig.\r\nHier\u00fcber erstellt die Federmann UB dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnung.\r\n10. Bearbeitungsgeb\u00fchren und Kosten\r\nAlle von der Federmann UB und ihren Kooperationspartnern genannten Geb\u00fchren sind Nettopreise, denen die Umsatzsteuer und evtl. anfallende Reise- und \u00dcbernachtungs-kosten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall explizit beauftragt werden, hinzugerechnet werden. Das Erstgespr\u00e4ch bzw. die Erstbegutachtung der m\u00f6glichen F\u00f6rderprojekte beim Auftraggeber ist grunds\u00e4tzlich geb\u00fchrenfrei. Sollte sich der Auftraggeber f\u00fcr das Angebot der Federmann UB entscheiden, so ist eine Auftragserteilung notwendig.\r\nF\u00f6rdermittelrecherchen werden f\u00fcr ein Honorar in H\u00f6he von 250 \u20ac erstellt. Sollte es anschlie\u00dfend zu einer Beauftragung kommen, wird das Honorar damit verrechnet.\r\nEin erfolgsabh\u00e4ngiges Honorar in H\u00f6he von 10% bezogen auf die in den Zuwendungsbescheiden verbindliche, durch die jeweilige vom Ministerium genannte Gesamtzuwendungsh\u00f6he, jedoch mindestens 1.000 \u20ac, zzgl. Umsatzsteuer, wird im Erfolgsfall nach Erhalt des Zuwendungsbescheides f\u00e4llig. F\u00fcr weitere Dienstleistungen, wie die Erstellung der f\u00fcr die Auszahlung der bewilligten F\u00f6rdersumme erforderlichen Unterlagen werden 5% bezogen auf die im Zuwendungsbescheid genannte Gesamtzuwendungsh\u00f6he berechnet.\r\nBei FuE-Einzelprojekten wird ein erfolgsabh\u00e4ngiges Honorar in H\u00f6he von 15% und bei FuE-Kooperationsprojekten in H\u00f6he von 20% bezogen auf die in den Zuwendungsbescheiden verbindliche, durch die jeweilige vom Ministerium genannte Gesamtzuwendungsh\u00f6he zzgl. Umsatzsteuer, nach Erhalt des Zuwendungsbescheides f\u00e4llig.\r\nDie Honorare stellt die Federmann UB dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung.\r\nSollten zus\u00e4tzliche Leistungen der Federmann UB im Hin-blick auf die eigentliche Projektentwicklung notwendig sein, so berechnet die Federmann UB aufwandsabh\u00e4ngige Stundens\u00e4tze in H\u00f6he von 250 \u20ac zzgl. km-Geld in H\u00f6he von 0,6 \u20ac \/ km. Diese zus\u00e4tzlichen Leistungen durch die Federmann UB sind nur dann abrechnungsf\u00e4hig, wenn der Auftraggeber hier\u00fcber einen gesonderten schriftlichen Auftrag erteilt hat.\r\nSollte der Auftraggeber seine Projektausrichtung ohne Ver-schulden der Federmann UB \u00e4ndern und\/oder neu beantragen, so werden die vorher genannten Stunden- und km-S\u00e4tze f\u00fcr die notwendige Neubearbeitung des F\u00f6rderantrages auf Basis des Nachweises f\u00e4llig. Wird das geplante F\u00f6rderprojekt durch den Auftraggeber gestoppt oder nicht in ge\u00e4nderter Form weiterverfolgt oder wird die Beantragung der F\u00f6rdergelder durch den Auftraggeber verz\u00f6gert, was zum Projektabbruch oder zur Ablehnung des Zuwendungsbescheides f\u00fchrt, so wird das komplette Honorar in H\u00f6he von 10% f\u00fcr den urspr\u00fcnglich erwarteten Zuschuss bzw. mindestens 1.000 \u20ac zzgl. Umsatzsteuer sofort f\u00e4llig.\r\n11. Zahlungsbedingungen\r\nSoweit keine anderen Zahlungsmodalit\u00e4ten schriftlich vereinbart sind, sind alle Rechnungsbetr\u00e4ge ohne Abzug vom Auftraggeber mit einem Zahlungsziel von 14 Kalendertagen f\u00fcr die Antragsgeb\u00fchr bzw. das Honorar nach Rechnungs-erhalt zu zahlen.\r\n12. Beendigung des Auftrages\r\nDer Auftrag endet durch Erf\u00fcllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch K\u00fcndigung. Endet der Auftrag vor seiner vollst\u00e4ndigen Ausf\u00fchrung, so berechnet sich der Verg\u00fctungsanspruch der Federmann UB nach dem bis dahin erf\u00fcllten Teil des Gesamtauftrages.\r\n13. Anzuwendendes Recht, Erf\u00fcllungsort\r\nF\u00fcr den Auftrag, seine Ausf\u00fchrung und die sich hieraus ergebenden Anspr\u00fcche gilt nur deutsches Recht. Gerichtsstand ist Neustadt an der Weinstra\u00dfe.\r\n14. Teilnichtigkeit\r\nFalls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame Bestimmung ist alsbald durch eine g\u00fcltige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel m\u00f6glichst nahekommt.\r\nNeustadt, im M\u00e4rz 2023\r\nFedermann Unternehmensberatung\r\nLilienthalstr. 84-86, D-67434 Neustadt a. d. Weinstra\u00dfe","link":"https:\/\/www.federmann-consulting.de\/jkf\/category\/download\/","name":"AGB","slug":"download","taxonomy":"category","parent":0,"meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.federmann-consulting.de\/jkf\/wp-json\/wp\/v2\/categories\/1","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.federmann-consulting.de\/jkf\/wp-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.federmann-consulting.de\/jkf\/wp-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.federmann-consulting.de\/jkf\/wp-json\/wp\/v2\/posts?categories=1"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}